28 März 2011

Neues Gesetz soll Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Bundeskabinett am 23. März den Gesetzesentwurf zur Verbesserung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verabschiedet.

Mit dem Anerkennungsgesetz soll Zuwanderern der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt entsprechend ihrer beruflichen Qualifikationen in Deutschland erleichtert werden. Ziel ist es, den Folgen des drohenden Fachkräftemangels in Deutschland entgegenzuwirken. Denn in Zukunft wird Deutschland mehr denn je auf Zuwanderung angewiesen sein. Waren es vor 40 Jahren noch ungelernte Gastarbeiter, benötigt die Wirtschaft heute qualifizierte Fachkräfte insbesondere in technischen Berufen. Nach dem Gesetzesentwurf soll bereits nach drei Monaten die Entscheidung, ob ein Abschluss anerkannt werden kann fallen. "Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", so Bundesministerin Schavan. "Darum müssen wir das Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen."

Ob Deutschland mit einem solchen Gesetz für ausländische Fachkräfte attraktiver wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der Globalisierung, des drohenden Fachkräftemangels und des demographischen Wandels ist es jedoch sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Hierzulande könnten immerhin 300 000 Menschen auf diesem Wege ihre Abschlüsse anerkennen lassen und ihrer erlernten Profession nachgehen. Doch noch ist das Anerkennungsgesetz nicht beschlossene Sache. Bevor der Bundestag über den Gesetzesentwurf abstimmen kann, muss der Gesetzesentwurf zunächst im Bundesrat beraten werden.

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